Unumgänglich: der Drohnen-Führerschein
Der Mensch ist vielerlei. Aber vernünftig ist er nicht.
Oscar Wilde (1854 – 1900)
Vernunft hin oder her, meine Entscheidung ist getroffen. Für mich persönlich überwiegen die Argumente, welche für die Anschaffung einer Drohne sprechen. Auch wenn ich in meinem letzten Blog-Beitrag (Der Traum vom Fliegen: vom Sinn und Unfug einer Drohne Teil 2) schon rein zahlenmäßig eine Menge von Gründen dagegen aufgeführt habe.
Man kann eben nicht immer alles statistisch-mathematisch betrachten. Ein bisschen Unvernunft muss manchmal sein. 🙂
Nach dem Träumen und der Entscheidung folgt somit jetzt die Realisierung.
Erster Schritt zur Realisierung des „Traumes vom Fliegen“: Der kleine Drohnen-Führerschein
„Nie wieder Prüfungen“ hatte ich mir vorgenommen. Dies ist aber in diesem Fall unerlässlich, denn ohne einen Drohnen-Führerschein kann ich auch die Drohnen-Fotografie vergessen.
Eine sehr leichte Drohne unter 250 g, für die ich auf den Drohnen-Führerschein verzichten könnte, möchte ich nicht. Denn alle Drohnen mit hervorragender Kamera, welche ich bei meiner Recherche in die engere Auswahl gezogen habe, sind schwerer als 250 g. Überblicksinformationen zu den diversen Regelungen bezüglich Drohnen-Führerschein kannst Du im oben genannten Beitrag „Der Traum vom Fliegen: vom Sinn und Unfug einer Drohne Teil 2“ nachlesen. Details zu den Festlegungen findest Du im Regelwerk für den Betrieb unbemannter Fluggeräte.
Fürs erste werde ich den kleinen Drohnen- Führerschein ansteuern, den sogenannten „Kompetenznachweis“, welcher 5 Jahre gültig ist. Er reicht aus, wenn ausschließlich in der Kategorie OPEN A3 geflogen wird. Das bedeutet, dass zu Menschen, Erholungsgebieten und Gebäuden (Gewerbe-, Industrie- und Wohngebäuden) mindestens 150 m Abstand einzuhalten sind. Weiterhin bestehen beim Drohnenflug innerhalb der Kategorie OPEN A3 unter anderem folgende Einschränkungen:
- Maximale Flughöhe 120 m über dem Grund
- Ständiger Sichtkontakt zur Drohne (VLOS = Visual Line of Sight)
- Mindestalter des Fern-Piloten 16 Jahre
- Höchstzulässige Startmasse unter 25 kg
- kein Transport gefährlicher Güter
- kein Abwurf von Gegenständen
Beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) kann ich mich auf den kleinen Führerschein vorbereiten und die Prüfung stressfrei absolvieren.
Ich mache mich also daran „In drei Schritten zum Nachweis für Fernpiloten“ (Zitat des Luftfahrt-Bundesamtes) zu gelangen:
- Lernen
- Trainieren
- Prüfung absolvieren
Basiskurs für angehende Drohnenpiloten (Lernen)
Das LBA stellt einen Basiskurs für Piloten von unbemannten Luftfahrzeugen (kurz UAS) der offenen Kategorie zur Verfügung. „Dieser UAS Online-Kurs enthält die Inhalte gemäß AMC1 UAS.OPEN.020(4)(b) und UAS.OPEN.040(3), ist jedoch aus didaktischen Gründen ein wenig anders strukturiert“ (Luftfahrt-Bundesamt).
Die angesprochenen Themenbereiche umfassen Grundlagen für den sicheren und praktischen Betrieb von Drohnen, ebenso auch theoretisches Basiswissen, um einen Flug verantwortungsvoll planen und durchführen zu können.
Der Kurs (Video-Präsentationen und Skripte) gliedert sich in die folgenden vier Module:
- Luftrecht und Sicherheit (wichtige luftrechtliche Regelungen, Datenschutz, Versicherung und Sicherheit)
- UAS-Klassifizierungen
- Luftfahrtverwaltung und grundlegende Regeln
- Lufträume und Beschränkungen
- Sicherer Betrieb und Verantwortlichkeiten
- Sicherheit, Datenschutz und Versicherungen
- Menschliches Leistungsvermögen (eigene Möglichkeiten und Grenzen)
- Gesundheit und Fitness
- Wahrnehmung
- Betriebliche Verfahren (Ablauf eines Fluges, inclusive Vorbereitung und Nachbereitung)
- UAS-Flugvorbereitung
- Flugüberwachung und Nachbereitung
- Nicht planmäßige Verfahren
- Allgemeine UAS-Kunde (Aerodynamik und Technik des unbemannten Luftfahrzeugs)
- Grundlage des Fliegens
- Bauweise und Limitierungen
- Datenverbindung und Flugmodi
- Wartung
In wenigen Stunden kann dieser Kurs durchgeführt werden. Die Videos, die schriftlichen Anleitungen, sowie die Zusammenfassungen, welche zu allen Themenbereichen angeboten werden, sind gut verständlich. Leider aber auch etwas trocken, so dass ich mir für das Ansehen und Lesen drei Tage Zeit gelassen habe.
Bei nachlassender Begeisterung habe ich mich immer mal wieder in beeindruckende Drohnen-Fotografien versenkt, um mich zum Weiterlernen zu motivieren. Das hat funktioniert.
Trainieren und Prüfung absolvieren
Mutig hab ich mich schließlich an die Trainingsprüfung (mit 20 Fragen) gewagt, um mich für die Online-Prüfung zu qualifizieren. Mindesten 75 % der Trainingsaufgaben müssen als Voraussetzung zur Registrierung zur Online-Prüfung richtig beantwortet werden. Für diese Registrierung, die 25 Euro kostet, werden persönliche Daten wie z.B. Adresse und Bild des Personalausweises benötigt.
Die Online-Prüfung selbst besteht aus 40 Multiple-Choice-Aufgaben. Mindestens 75 % sind auch hier richtig zu beantworten, um die Prüfung zu bestehen. Der Kompetenznachweis wird elektronisch ausgestellt (Versand als PDF-Datei per Mail oder als Download im Prüfungsportal). Ich habe ihn mir ausgedruckt, und bin somit stolzer Besitzer des kleinen Drohnen-Führerscheins. Dem nächsten Schritt (Auswahl der Drohne) steht somit nichts mehr im Wege.
Resümee: Der kleine Kompetenznachweis ist kein wirkliches Hindernis. Das Training ist einfach, die Trainingsprüfung sehr einfach und die Online-Prüfung auch nicht schwierig. Alles ist gut machbar und die Inhalte, die über das Training vermittelt werden, unterstützen dabei, die Drohne verantwortungsvoll zu verwenden.
Weiterlesen:
Der Traum vom Fliegen: vom Sinn und Unfug einer Drohne Teil 1
Der Traum vom Fliegen: vom Sinn und Unfug einer Drohne Teil 2
