Der Traum vom Fliegen: vom Sinn und Unfug einer Drohne Teil 2

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Drohnenkauf, was spricht dafür, was dagegen / Drohne pro und kontra

Gute Drohnenfotografien sind beeindruckend, wunderschön und atemberaubend. Sie entsprechen meinem ästhetischen Empfinden in besonderer Weise. Deshalb träume ich schon lange davon, mein Portfolio mit eigenen Drohnenfotografien zu erweitern. Aber möchte ich mir deshalb tatsächlich ein solch teures Fotoequipment leisten?

In meinem letzten Blog-Beitrag (Der Traum vom Fliegen: vom Sinn und Unfug einer Drohne Teil 1) habe ich über meine ersten Erfahrungen mit Fotografieren aus der Vogelperspektive berichtet. Darüber, wie ich vor Jahren die Möglichkeit hatte, mit viel Begeisterung Tandemflüge in der Türkei (über die wundervolle Ölüdeniz) zu genießen. Und wie phantastisch es war, diese wundervolle Landschaft in einer ganz ungewöhnlichen, für mich sehr spektakulären und ästhetischen Weise aufzunehmen.

In diesem Beitrag möchte ich herausfinden, warum ich mir bislang trotz dieser Begeisterung für Aufnahmen aus der Vogelperspektive noch immer keine Drohne zum Fotografieren und Filmen geleistet habe.

Gleich vorab, es gibt ein paar Nachteile und Herausforderungen. Ansonsten hätte die gewünschte Drohne schon lange Einzug in meinen Fotorucksack gefunden.

Kontra

  • Mehr Equipment und somit Gewicht im Fotorucksack: Wenn ich eine Drohne hätte, würde ich keine Gelegenheit verpassen wollen, diese auch nutzen zu können. Unvorstellbar, wenn ich unterwegs wäre, die Wetterverhältnisse perfekt, traumhafte Wolken, vorbei an einem blau-türkisfarbenem See – und ich ohne meine Drohne. Ich würde das mögliche Bild vor mir sehen und hätte keine Möglichkeit, die Drohne zum Einsatz zu bringen, weil sie zu Hause im Fotoschrank liegt. Um das nicht zu erleben, würde ich die Drohne bei den meisten Landschaftsfotografie-Sessions mitnehmen, was das Gewicht für meinen Rücken enorm erhöhen würde.

  • Es existieren vielfältige Regularien, Gesetze und Vorschriften, welche den Einsatz der Drohnen reglementieren.
    • Aufgrund des Umfangs der diversen Regeln und Gesetzte ist eine ausführliche Darstellung hier nicht möglich. Ich möchte jedoch aufzeigen, dass ein gründliches und zeitaufwändiges Einarbeiten in diese Vorgaben vor dem Erwerb und der Benutzung von Drohnen zur Fotografie unumgänglich ist.
    • Zunächst zu beachten ist das Regelwerk für den Betrieb unbemannter Fluggeräte (Drohnen), welches im Juli 2020 europaweit in Kraft getreten ist.
    • In diesem Regelwerk und in weiteren Regularien, Gesetzen und Vorschriften sind eine Vielzahl von Flugeinschränkungen beschrieben, die ich hier aufgrund der Komplexität (und der möglichen Ausnahmen) nur kurz skizzieren möchte:
      • Es existiert eine Höhenbegrenzung für Drohnen. Die maximale Flughöhe beträgt 120 m über dem Boden.
      • Drohnenflug ist nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight) erlaubt.
      • Fremde Grundstücke, Wohngebiete, Bäder und Badestrände sollen zur Verminderung von Gefahren und wegen Persönlichkeitsrechten nicht überflogen werden.
      • Ebenso sind Nationalparks und Naturschutzgebiete zu meiden.
      • Verboten ist auch das Fliegen von Drohnen in der Nähe von An- und Abflugbereichen und Kontrollzonen von Flugplätzen. Eingehalten werden sollten z.B. mindestens folgende Abstände beim Flugradius:
        • 1,5 km Abstand zu Flughäfen
        • 1 km zu Flugplätzen
        • 5 km in der Verlängerung der Start- und Landebahnen
      • Urheberrechte sind ebenso zu beachten, so z.B. das Verbot, urheberrechtlich geschützte Gebäude zu fotografieren oder zu filmen.
      • Die generelle Privatsphäre ist zu respektieren (keine Aufnahmen von Personen ohne deren Erlaubnis).
      • Auch Sperrzonen sind zu beachten (z.B. Krankenhäuser, Bundesfernstraßen, Bahnanlagen, Bundeswasserstraßen,Industrieanlagen, militärische Anlagen, Unfallorte, Einsatzorte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und Anlagen zur Energieerzeugung).
      • Gemeinden definieren oft zusätzliche Verbote, so z.B. dass bestimmte Gebiete in der Gemeinde wie touristische Hotspots oder Naturschutzgebiete nicht überflogen werden dürfen.
      • Um das Ganze noch verwirrender zu machen, gibt es teilweise auch wieder Ausnahmen von diesen Einschränkungen. So wurden ab Juni 2021 in der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) Änderungen wirksam, die das Fliegen, zum Beispiel in Naturschutzgebieten, unter bestimmten Bedingungen wiederum erlauben.
      • Weiterhin ist es möglich, nach §21i der Luftverkehrs-Ordnung Sondergenehmigungen zu beantragen. So kann es unter Umständen möglich sein, entgegen einiger Regeln, bestimmte Überflüge doch bewilligt zu bekommen. Diese Sondergenehmigungen sind jedoch kostenpflichtig und meist nur für gewerbliche Betreiber erhältlich.
  • Zur praktischen Klärung der Frage, wo ich wann in welcher Weise fliegen darf, gibt es eine Vielzahl von Apps und Karten. Die Apps informieren anhand interaktiven Kartenmaterials über örtlich geltende Regeln. Die Kartendaten werden regelmäßig aktualisiert. Die Recherche zu diesen Apps und Karten, die Auswahl, die Installation und das Kennenlernen dieser nützlichen Hilfsmittel erfordern eine Menge Aufwand und Zeit.

  • Es besteht die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung, da der Drohnenpilot logischerweise für alle Schäden haftet, die durch den Einsatz der Drohne verursacht werden.

  • Drohen unterliegen einer Kennzeichnungspflicht. Das bedeutet, dass der Besitzer eine Plakette mit seinem Namen und seiner Adresse an der Drohne anbringen musst. Diese Kennzeichnung soll dauerhaft und feuerfest beschriftet und fest mit dem Gerät verbunden sein.

  • Drohnenpiloten müssen je nach Gewicht der Drohne und dem vorgesehen Einsatz einen Drohnenführerschein erwerben.
    • Beim Einsatz von Drohnen unter 250 g ist kein Drohnenführerschein erforderlich.
    • Für Drohen zwischen 250 bis 500 g ist der sogenannte kleine Führerschein erforderlich, ein sogenannter „Kompetenznachweis“, welcher 5 Jahre gültig ist. Dieser setzt einen erfolgreichen Abschluss eines Onlinetrainings und einer Online-Theorieprüfung voraus. Für die Abnahme der Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und die Ausstellung eines EU-Kompetenznachweises fallen Gebühren in der Höhe von 25€ an.
    • Für den Flug mit Drohnen von 500 g bis unter 2 kg ist der kleine Führerschein ausreichend, wenn ausschließlich in der Kategorie OPEN A3 geflogen wird. Das bedeutet, dass zu Menschen, Erholungsgebieten und Gebäuden (Gewerbe-, Industrie- und Wohngebäuden) mindestens 150 m Abstand einzuhalten sind.
    • Für kommerzielle Projekte oder den Einsatz der Drohnen in der Unterkategorie A2 der Kategorie OFFEN (kleinerer Abstand als 150 m zu Menschen, Gebäuden oder Erholungsgebieten) ist das EU-Fernpiloten-Zeugnis erforderlich. Dieser sogenannte große Drohnenführerschein verursacht Kosten zwischen 200€ und 450€ Euro und hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Das EU-Fernpiloten-Zeugnis ist umfangreicher als der „Kompetenznachweis“ und beinhaltet eine Prüfung in Theorie und Praxis.

  • Die Kosten für die Anschaffungen einer hochwertigen Kameradrohne mit sinnvollem und notwendigem Zubehör (z.B. ND-Filter, Ersatzakkus, Aufbewahrungssystem) sind nicht unerheblich. Deshalb muss ich von der Sinnhaftigkeit dieses Kaufs schon sehr überzeugt sein.

  • Durch die Anschaffung von Drohne und Zubehör besitze ich noch mehr Dinge, für die ich zuständig und somit verantwortlich bin. Dies widerspricht meinem Wunsch nach Reduktion und gemäßigtem Minimalismus. Über die vielen Jahrzehnte, in denen ich fotografiere, hat sich einiges in meinem Fotostudio angesammelt. Ziemlich viele Kameras, unterschiedliche Objektive, Filter, Beleuchtungssysteme, Stative und mehr befinden sich in meinen Schränken, Kisten und Vitrinen.

  • Drohnen sind relativ laut, wodurch sich Menschen und Tiere gestört fühlen können, vor allem in ruhigeren Ökosystemen. Da ich selbst ein wenig lärmempfindlich bin, kann ich gut verstehen, dass Drohnen teilweise bei Ruhesuchenden für Ärger sorgen.

  • Manche Menschen empfinden Stress schon beim Anblick von Drohnen und ich als harmoniebedürftiger Mensch empfinde Stress bei Konflikten mit aufgeregten Menschen. Ich stelle es mir wenig entspannend vor, mich mit kritisierenden und aufgebrachten Mitmenschen beim Fotografieren mittels Drohne auseinanderzusetzen. Bodennahes Fotografieren dagegen ist für mich fast immer nicht nur inspirierend, sondern auch entspannend, beruhigend und ausgleichend.

  • Nicht zu unterschätzen ist für mich auch der Zeitaufwand, sich in neue Technologie des Fotografierens und Filmens mit Drohnen einzuarbeiten. Ich weiß, dass das „ein bisschen“ Aufwand bedeuten wird und bin mir nicht sicher, ob ich mich mit der Drohne jemals genauso routiniert und sicher fühlen werde wie mit meinen bisherigen Kameras.

  • Ich habe Zweifel an meinem Orientierungssinn und technischem Talent, die Drohne wieder ohne Absturz und Beschädigung zurück zu lenken. Und ehrlich gesagt, ist das für mich das größte Kontra, die Angst, Dinge, Tiere oder Menschen zu verletzen. Obwohl mir die Drohnenliebhaber in meiner näheren Umgebung (z.B. mein Sohn Nico Matthias) alle versichern, dass das Handling der modernen Kameradrohnen kinderleicht und „idiotensicher“ sei. Na ja, ich will es einfach mal glauben. 🙂
copyright, Drohnenfotografie Nico Matthias List: Ionisches Meer, Apulien
copyright, Drohnenfotografie Nico Matthias List: Ionisches Meer, Apulien

Pro

So viele Probleme und Schwierigkeiten, die mit der Anschaffung und dem Besitz von Drohnen verbunden sind? Ist in diesem Fall die Entscheidung nicht eindeutig?

Nein, denn es gibt auch sehr gute Argumente, die mich dazu bringen könnten, mir eine Drohne zu leisten und mich mit dem Filmen und Fotografieren durch Drohnenkameras intensiv zu befassen.

  • Meine Begeisterung der vielfältigen Möglichkeiten, die durch das Filmen und das Fotografieren mit Drohnen möglich sind, habe ich bereits an verschiedenen Stellen erwähnt. Besonders angetan hat es mir das Folgende:
    • Durch Drohnenfotografie profitiere ich von der Höhe, entdecke ganz neue Sichtweisen auf Landschaften. Sie ermöglicht mir spektakuläre Blickwinkel aus der Vogelperspektive, die mir ohne Drohne vollständig unmöglich wären oder die ich ansonsten nur mit großem Aufwand erreichen könnte.
    • Die Möglichkeit, Fotos und Filme aus einer ganz anderen Perspektive aufzunehmen, kann zu einer völlig geänderten Bildsprache führen. Auch Landschaften, welche aus dem horizontalen Blickwinkel betrachtet weniger spektakulär sind, sehen aus der Vogelperspektive oft atemberaubend aus.
    • Die Aufnahme einer Landschaft als symmetrisches Kunstwerk bzw. eines fast schon abstrakt anmutenden Bildes fasziniert mich. Der Fotograf hat bei dieser Art der Fotografie und des Filmes die Möglichkeit, Bilder zu kreieren und eigene Kompositionen zu erstellen.
    • Flüsse, Vegetationen, Gewässer, auch Straßen und Gebäude ergeben (bei gelungener Komposition) beeindruckende Linien, Flächen, Muster und Formationen. Diese Kunstwerke von oben begeistern und beeindrucken mich, weil die Umgebung hierdurch völlig anders wahrgenommen werden kann.
    • Die Senkrechtaufnahme (mit oder ohne Schatten) erzeugt einen fast zweidimensionalen, oft surrealen Eindruck.

  • Ich liebe Fotografie und möchte die erweiterte Bildsprache der Drohnenfotografie unbedingt nutzen, um mein Portfolio mit entsprechenden Aufnahmen zu erweitern. Dies wäre theoretisch auch über andere Wege möglich (Tandem-Paragliding, Chartern eines Helikopters, Rundflug). Diese Möglichkeiten sind jedoch sehr teuer, aufwändig, benötigen eine längere Planungsphase und bieten nicht die gleichen Freiheiten.

  • Eine Drohne im Rucksack (auf Wanderung oder Reisen) dagegen ist schnell einsatzbereit und benötigt außer den genannten gesetzlichen Einschränkungen keine aufwändige und zeitraubende Planung.

  • Drohnenfotografie kann auch dem Naturschutz dienen. So ist es möglich, wunderschöne Landschaften zu erfassen, ohne z.B. Gräser oder Blüten zu beschädigen. Eine Drohne kann mir ermöglichen, Orte rücksichtsvoll zu fotografieren oder zu filmen, die ich nach den Richtlinien der Nature First Allianz der Naturfotografen nicht betreten würde, um sie zu schützen.
  • Es wäre mir auch möglich, gefahrenfreier zu fotografieren. Wie oft schon habe ich mich beispielsweise mit Ziehen im Bauch an den Rand einer Klippe begeben, um möglichst viel Meer und Brandung oder andere interessante Details mit meiner Kamera einzufangen.

  • Der letzte und für mich ganz wichtige Pluspunkt ist die Freude am Spaß: Bilder aus der Luft zu fotografieren und mit der Drohne zu fliegen macht einfach Spaß. Es erzeugt Adrenalin, bringt das Gefühl vom Fliegen und neuen Wind in die althergebrachte Landschaftsfotografie.

Wie lautet mein abschließendes, sehr persönliches Fazit nach der Auflistung der Argumente, die jeweils für und gegen die Anschaffung einer Drohne sprechen?

Ich werde hier nicht mathematisch-statistisch vorgehen. Obwohl ich rein zahlenmäßig mehr Kontras aufgeführt habe, überwiegen für mich (psychologisch, emotional) die Gründe, die für den Kauf einer Drohne sprechen.

Mal sehen, wie es weiter geht. In einem 3. Beitrag zum Thema „Drohne“ werde ich Euch meine finale Entscheidung mitteilen.

Weiterlesen:

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Los geht’s: Nicht nur träumen, sondern starten.

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